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Sie haben Fragen, Anregungen oder wünschen eine Beratung? Ihre Kreissparkasse Nordhausen steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Was Sie nach einer Scheidung beachten sollten

Eine Scheidung ist meist schon eine emotionale Heraus­forderung. Zudem sind bereits bei der Trennung und im bevor­stehenden Trennungsjahr organisatorisch viele Dinge zu erledigen – Auflösung gemeinsamer Konten, Regelung bestehender Kredite und Widerruf von Vollmachten.

Änderungen bei Ihrer Sparkasse

Sie haben im Trennungs­jahr oder während der Scheidung die Möglichkeit, bestehende Freistellungs­aufträge anzupassen und Vollmachten zu entziehen – ganz einfach online.

Die wichtigsten Meldestellen im Überblick

  • Einwohnermeldeamt:
    Sollte sich Ihr Nachname geändert haben, benötigen Sie einen neuen Personal­ausweis und einen neuen Reisepass.
  • Versicherungen und Kredite:
    Informieren Sie Ihr Kredit­institut oder Ihre Versicherung für eine Trennung der bestehenden Kredite und Versicherungen.
  • Krankenkasse:
    Informieren Sie Ihre Kranken­kasse über einen Namens­wechsel – dann erhalten Sie eine neue Versicherten­karte.
  • Finanzamt:
    Informieren Sie das Finanzamt über Ihren geänderten Familien­stand – gegebenen­falls erhalten Sie eine neue Lohnsteuer­klasse.
  • Kfz-Meldestelle:
    Neben dem Führer­schein sind auch der Fahrzeug­schein und der Fahrzeug­brief von einer Änderung betroffen.
Ihr nächster Schritt

Melden Sie sich in Ihrem Online-Banking an und passen Sie Ihre bestehenden Freistellungs­aufträge an und entziehen Sie bestehende Vollmachten.

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