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Unsere BLZ & BIC
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Sie haben Fragen, Anregungen oder wünschen eine Beratung? Ihre Kreissparkasse Nordhausen steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Überblick

Europa­weit einheit­licher Zahlungs­verkehr

Innerhalb der SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungs­verkehrs­raum) sind alle Überweisungen und Lastschriften in Euro nach den europaweit einheitlichen SEPA-Zahlverfahren vorzunehmen.

Leicht zu beauftragen

Als Privatkunde nutzen Sie die SEPA-Zahl­verfahren für inländische Überweisungen und Lastschriften – ganz gleich, ob im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale.

IBAN und BIC

Profitieren Sie von europaweit einheitlichen Merkmalen zur Beauftragung.

SEPA-Überweisung

Das Instrument für Euro-Überweisungen in alle SEPA-Länder.

SEPA-Lastschrift

Zahlen Sie fällige Rechnungs­beträge per Lastschrift – sowohl in Deutschland als auch in Europa.

Klassische Auslands­überweisung

Für alle Zahlungen, die nicht per SEPA-Überweisung möglich sind.

SEPA-Länderliste

Alle an den SEPA-Zahl­verfahren teil­nehmenden Länder finden Sie hier.

SEPA-Überweisung

Schnell und sicher zahlen

Mit IBAN und ggf. BIC

Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums zuverlässig tätigen.

Einfach umrechnen

Falls Sie nur Kontonummer und Bankleitzahl zur Hand haben, bietet Ihnen Ihre Sparkasse auch direkt im Online-Banking einen IBAN-Rechner an.

Schnelle Gutschrift

Die Gutschrift der SEPA-Überweisung erfolgt innerhalb eines Tages. Beleghafte SEPA-Überweisungen brauchen einen Tag mehr.

Klassische Auslands­überweisung

Für alle Zahlungen, die nicht per SEPA-Überweisung möglich sind.

Meldepflicht bei großen Beträgen

Überweisungen über 12.500 Euro in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Bei Fragen zum Thema Melde­pflicht (Einreichungs­weg, Melde­fristen etc.) steht Ihnen die kosten­freie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefon­nummer 0800 1234-111 zur Verfügung.

SEPA-Lastschrift

Grenzenlose Geldeinzüge

Europaweit gültig

Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Rechnungs­beträge europaweit bezahlen.

SEPA-Lastschriftmandat erforderlich

Zahlungs­empfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen von Ihnen ein SEPA-Lastschrift­mandat. Sie ermächtigen den Zahlungs­empfänger, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen. Gleich­zeitig weisen Sie Ihre Sparkasse oder Bank an, die Lastschrift einzulösen.

Eindeutige Identifikation

Anhand eindeutiger Merkmale wird jedes SEPA-Last­schrift­mandat identifiziert.

Leichter planen

Mit dem konkreten Fällig­keits­datum bei SEPA-Lastschriften wissen Sie genau, an welchem Tag Ihr Konto belastet wird und können für ausreichend Guthaben sorgen.

Achtwöchige Erstattungsfrist

Der Erstattungs­anspruch für den Zahlungs­pflichtigen beträgt bei der SEPA-Basis-Lastschrift acht Wochen nach dem Zeit­punkt der Konto­belastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rück­gabe­zeit bis zu 13 Monate.

IBAN und BIC

Einheitliche Merkmale

Ob im Inland oder europäischen Ausland – die Stamm­daten, wie zum Beispiel IBAN und BIC, sind einheitlich aufgebaut.

Internationale Bankkontonummer

IBAN steht für International Bank Account Number und ist die international standardisierte Konto­nummer.

Internationale Bankleitzahl

BIC steht für Business Identifier Code und ist eine inter­nationale Bank­leit­zahl.

Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema SEPA finden Sie hier.

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