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Unsere BLZ & BIC
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Sie haben Fragen, Anregungen oder wünschen eine Beratung? Ihre Kreissparkasse Nordhausen steht Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Vorteile

Vorteile des S-Giro Komfort Young

  • Konto mit allen wichtigen Grundfunktionalitäten
  • Als gesetzlicher Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jederzeit im Blick 
  • Kostenlose Kontoführung 
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind - keine Kontoüberziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetzlichen Vertreter1
  • Persönliche Beratung und Betreuung - Ihre Sparkasse ist persönlich für Sie da 
  • Die Kontonumer bleibt ein Leben lang

Bequem von zu Hause aus erledigt

1. Online, papierlos beantragen

2. Identität digital bestätigen 

3. Geburtskunde und Sorgerechtsnachweis online einreichen  

Ihr nächster Schritt

Eröffnen Sie nun ein S-Giro Komfort Young - bequem von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Funktionalität

Das Konto, das dich auf deinem Weg begleitet

Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

Vom Spar- und Taschengeldkonto bis hin zum vollwertigen Girokonto. Mit unserem S-Giro Komfort Young legst du deine erste finanziellen Bausteine.

0 bis 7 Jahre

Das erste Ansparkonto

Von Geburt an: Das S-Giro Komfort Young für Kinder mit attraktiver Mitgliedschaft im KNAX-Klub inklusive. 

  • Kostenlose Kontoführung 
  • Attraktive Verzinsung des Guthabens 
  • Bargeldein- und Auszahlung jederzeit möglich2
  • Keine Kontoüberziehung möglich 
  • Spielen, Malen und Spaß mit dem KNAX-Online-Portal und der KNAX-Taschengeld-App
  • Online-Banking-Zugang mit elektronischem Postfach für Sie als gesetzliche Vertreter1
Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetzlicher Vertreter bekommen Sie einen kostenfreien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu verwalten. Mit dem integrierten Kontowecker lassen Sie sich über alle Kontobewegungen per SMS, E-Mail oder App benachrichtigen. 

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetzliche Vertreter gegenseitig die Vollmacht zusprechen. So können Sie bequem und unabhängig voneinander vollumfänglich für das Kind handeln und das S-Giro Komfort Young verwalten.

Kostenfreie Bargeldauszahlung

Ihr Kind hat stets Zugang zu seinem Taschengeld - deutschlandweit an allen Sparkassen-Geldautomaten sowie bei ausgewählten Einzelhändlern ab einem geringen Einkaufswert. 

FAQ

Häufige Fragen zum S-Giro Komfort Young

Wie kann ich ein Konto für mein Kind eröffnen?

Sie können die Kontoeröffnung bequem von Zuhause aus durchführen. Hierzu sind neben der Einreichung der Geburtsurkunde auch Online-Legitimationen der gesetzlichen Vertreter notwendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns sind, können Sie die Kontoeröffnung auch mit einer TAN bestätigen. Der zweite gesetzliche Vertreter bestätigt die Kontoeröffnung immer über eine Online-Legitimation.

Kann mein Kind sich auch online legitimieren?

Die Online-Legitimation wird erst ab dem 16. Lebensjahr angeboten. Hierfür ist es notwendig, dass Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis besitzt.

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das S-Giro Komfort Young können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später zum Beispiel mit acht Jahren, wir das S-Giro Komfort Young zum Taschengeldkonto - auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des S-Giro Komfort Young bleibt ein Leben lang.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card zum Konto?

Eine Sparkassen-Card bieten wir ab dem XX Lebensjahr an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem XX Lebensjahr ist die Sparkassen-Card automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das XX Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrit eines gesetzlichen Vertreters.

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab XX Jahren angeboten. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem XX Lebensjahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das XX Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. 

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss eines Online-Banking-Vertrages kann auch Ihr Kind die App Sparkasse nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App "Finanzchecker" mit seinem mobilen Haushaltsbuch an. 

Kann das S-Giro Komfort Young überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen. Ab dem 18 Jahren ist auch das S-Giro Komfort Young Plus erwachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studentenkredit möglich. 

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto.

Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto?

Ja, mit der Online-Konto­eröffnung erhalten Sie als gesetz­liche Ver­treter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto er­halten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Ein­sicht frei geschaltet.

Kann ich als Elternteil online über das Konto verfügen?

Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegen­seitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vor­nehmen.

Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falss Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinssamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie sich im Nachgang über Elternvollmacht gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen. 

2 Am Schalter Ihrer Sparkasse.

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