1. Online, papierlos beantragen
2. Identität digital bestätigen
3. Geburtskunde und Sorgerechtsnachweis online einreichen
Vom Spar- und Taschengeldkonto bis hin zum vollwertigen Girokonto. Mit unserem S-Giro Komfort Young legst du deine erste finanziellen Bausteine.
Von Geburt an: Das S-Giro Komfort Young für Kinder mit attraktiver Mitgliedschaft im KNAX-Klub inklusive.
Sie können die Kontoeröffnung bequem von Zuhause aus durchführen. Hierzu sind neben der Einreichung der Geburtsurkunde auch Online-Legitimationen der gesetzlichen Vertreter notwendig. Wenn Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns sind, können Sie die Kontoeröffnung auch mit einer TAN bestätigen. Der zweite gesetzliche Vertreter bestätigt die Kontoeröffnung immer über eine Online-Legitimation.
Die Online-Legitimation wird erst ab dem 16. Lebensjahr angeboten. Hierfür ist es notwendig, dass Ihr Kind einen Reisepass oder Personalausweis besitzt.
Das S-Giro Komfort Young können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind eröffnen. Sie selbst, Verwandte oder Paten können auf dieses Konto einzahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Startguthaben für einen künftigen Führerschein, ein Auto oder Studium heran. Später zum Beispiel mit acht Jahren, wir das S-Giro Komfort Young zum Taschengeldkonto - auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Kontonummer/ IBAN des S-Giro Komfort Young bleibt ein Leben lang.
Eine Sparkassen-Card bieten wir ab dem XX Lebensjahr an. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem XX Lebensjahr ist die Sparkassen-Card automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das XX Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind eine eigene Sparkassen-Card erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diese einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrit eines gesetzlichen Vertreters.
Ein Online-Banking-Vertrag wird ab XX Jahren angeboten. Im Rahmen der Kontoeröffnung ab dem XX Lebensjahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das XX Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.
Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Abschluss eines Online-Banking-Vertrages kann auch Ihr Kind die App Sparkasse nutzen. Um den Umgang mit Geld zu lernen und einen Überblick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App "Finanzchecker" mit seinem mobilen Haushaltsbuch an.
Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (eingeräumte oder geduldete Kontoüberziehung) gibt es bei Kinder- und Jugendgirokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld auszahlen lassen, wie tatsächlich auf dem Konto vorhanden ist. Schulden sind daher ausgeschlossen. Ab dem 18 Jahren ist auch das S-Giro Komfort Young Plus erwachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regelmäßigen Geldeingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studentenkredit möglich.
Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto.
Ja, mit der Online-Kontoeröffnung erhalten Sie als gesetzliche Vertreter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto erhalten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Einsicht frei geschaltet.
Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegenseitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vornehmen.
Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nachgang der Kontoeröffnung vornehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.
1 Im Rahmen der Kontoeröffnung für Ihr Kind schließen Sie eine entsprechende Vereinbarung ab. Sie erhalten die Vertragsdokumente und die Kontoauszüge für Ihr Kind komfortabel in Ihr elektronisches Postfach und können dort auch die Umsätze einsehen. Falss Sie bereits einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse besitzen, wird das Kinderkonto in Ihrem bestehenden Online-Banking hinzugefügt. Bei gemeinssamen Sorgerecht sind Sie zunächst gemeinsam vertretungsberechtigt. Wenn Sie sich im Nachgang über Elternvollmacht gegenseitig bevollmächtigen, können Sie auch online über das Guthaben Ihres Kindes verfügen.
2 Am Schalter Ihrer Sparkasse.
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