Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite der Kreissparkasse Nordhausen.
Auf der Internet-Seite gibt es Informationen und Dienst-Leistungen.
Die Kreissparkasse Nordhausen möchte, dass alle Menschen sie gut nutzen können.
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Es gibt zwei Gesetze für mehr Barriere-Freiheit.
Die Gesetze heißen:
Die Abkürzung ist L-BGG.
Die Abkürzung ist BFSG.
Es gibt Gesetze zur Barriere-Freiheit.
An diese Gesetze muss sich die Kreissparkasse Nordhausen halten.
Die Regeln stehen in einem eigenen Dokument.
Das Dokument ist die Norm DIN EN 310 549.
Es gibt 4 Grund-Regeln:
Die Informationen sollen gut zu sehen sein.
Sie sollen auch gut zu hören sein.
Das gilt für Texte, Bilder und Töne.
Die Internet-Seite oder App muss einfach zu bedienen sein.
Sie soll auch ohne Maus oder Touch-Screen funktionieren.
Zum Beispiel nur mit der Tastatur.
Alle Informationen sollen leicht zu verstehen sein.
Texte sollen einfach geschrieben sein.
Wichtige Begriffe werden erklärt.
Die Internet-Seite oder App muss auf allen Geräten funktionieren.
Manche Menschen benutzen Hilfs-Mittel.
Sie sollen die Internet-Seite oder App gut nutzen können.
Die Kreissparkasse Nordhausen hat die Internet-Seite getestet.
Die Internet-Seite ist teilweise barrierefrei.
Eine Barriere ist zum Beispiel:
Einige Link-Texte sind schwer zu verstehen.
Haben Sie Probleme beim Lesen der Internet-Seite?
Oder können Sie die Internet-Seite nicht gut bedienen?
Dann können Sie das Problem melden.
Diese Erklärung wurde am 15.05.2025 erstellt und zuletzt am 20.03.2026 aktualisiert.
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